Wer wird wie gefördert?
Zuschüsse für Arbeitnehmer + Unternehmen
Unsere Ausbildung ist als Bildungsmaßnahme nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung AZAV zertifiziert.
Somit bietet unser Lehrgang „Qualitätsmanager Baurecht“ im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes Voraussetzungen für Qualifizierungsgeld.
Die Agentur für Arbeit übernimmt dabei bis zu 100% der Weiterbildungskosten. Zudem wurden mit dem Gesetz weitere finanzielle Fördermittel festgelegt, die Unternehmen nutzen können, um ihre Mitarbeiter durch Weiterbildungen auf die zukünftigen Herausforderungen ihres Arbeitsfeldes vorzubereiten. Das sind Zuschüsse zum Arbeitsentgelt zwischen 25 - 75% für die Abwesenheit während der Lehrgangsteilnahme.
Im Qualifizierungschancengesetz (QCG) sind die Fördermöglichkeiten festgelegt. Der Umfang der Förderung richtet sich nach deren Alter, Qualifikation und der Betriebsgröße.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Arbeitgeberservice Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit
Dementsprechend ist das Qualifizierungschancengesetz nicht nur für den Arbeitnehmer, sondern auch für den Arbeitgeber interessant, der durch die Zuschüsse Weiterbildungskosten sparen und Lohnausfälle reduzieren kann.
Hier können Sie die Förderung bei der Agentur für Arbeit beantragen https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/foerderung-berufliche-weiterbildung

Wussten Sie
dass das Qualifizierungschancengesetz Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bietet?
- Übernahme der Weiterbildungskosten
- Zuschuss zum Arbeitsentgelt während der Ausbildung
Zuschüsse zu den Lehrgangskosten:
- 100 % in Kleinstunternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten
- bis zu 50 % in Unternehmen mit bis zu 449 Beschäftigten
- bis zu 25 % in Betrieben ab 500 Beschäftigten
- bis zu 100 % in kleinen und mittleren Unternehmen (bis zu 249 Beschäftigte) für ältere Beschäftigte (ab 45. Lebensjahr) oder Beschäftigte mit einer Schwerbehinderung
Zuschüsse zum Arbeitsentgelt:
- 75 % in Kleinstunternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten
- bis zu 50 % in Unternehmen mit bis zu 449 Beschäftigten
- 25% in Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten