Die Voraussetzungen

zur Teilnahme am Lehrgang

Bewerber sollen möglichst eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bausektor nachweisen können. Dies umfasst auch Abschlüsse aus einem Architektur- bzw. Ingenieurstudium bzw. den Nachweis eines mindestens 3-jährigen entsprechenden Studiums auch ohne Abschluss. Auch eine mindestens 5-jährige weitgehend zusammenhängende praktische Tätigkeit in einem Bauhandwerks- oder Bauverwaltungsberuf sollte als Befähigung für eine Teilnahme ausreichend sein.

Die Voraussetzungen werden durch die Geschäftsleitung der Bauakademie Dr. Koch nach pflichtgemäßem Ermessen jeweils geprüft. Hinreichende deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift sind unverzichtbar. Bei Zweifelsfragen wird im Einzelfall eine Abstimmung über die Lehrgangszulassung mit der Agentur für Arbeit herbeigeführt. Durch entsprechende Marktbeobachtung sowie Abstimmung und Austausch mit den Kooperationspartnern wird regelmäßig überprüft, ob die Zulassungsvoraussetzungen anpassungsbedürftig sind (Zusammenarbeit mit Dritten).

Wenn Sie uns den akzeptierten Antrag und Vorvertrag zuschicken, prüfen wir Ihren Vorgang und Sie erhalten bei positivem Bescheid die Maßnahmenummer, mit der Sie dann bei der Bundesagentur für Arbeit den Bildungsgutschein beantragen können.

Wir checken Ihre persönlichen Qualifikationen

Wenn Sie auch überzeugt sind und gerne an unserer Fortbildung teilnehmen möchten, reservieren wir Ihnen gerne einen Ausbildungsplatz. Füllen Sie unser Antragsformular aus und stimmen Sie unserer Fortbildungsvereinbarung zu, dann beantragen Sie Ihren Bildungsgutschein bei Ihrer lokalen Bundesagentur für Arbeit.

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